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CSRD kompakt #6: Nachhaltigkeitsbericht erstellen

von | 1.02.2024 | Beitrag, CSRD

Vorbereitung, schön und gut – aber wie erstelle ich am Ende einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht? Das erfahrt ihr in dieser neuen Folge CSRD kompakt. Wir sprechen über Struktur, Inhalte – und die eine Sache, die ihr schon bei den Vorbereitungen keinesfalls vergessen dürft.
Wenn ihr unserem CSRD-Leitfaden bis jetzt gefolgt seid, habt ihr bereits eine hervorragende Basis für euren Nachhaltigkeitsreport: Aus der Wesentlichkeitsanalyse wisst ihr, über welche Themen euer Unternehmen berichten muss. Und da ihr euren Status quo mit dem Reifegradmodell erfasst und eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt habt, liegen euch auch die nötigen Inhalte vor.

Aber wie wird daraus ein strukturierter Bericht?

CSRD-Berichte müssen – wie auch Finanzberichte – im European Single Electronic Format (ESEF) erstellt werden. Das sorgt dafür, dass sie einheitlich, maschinell auslesbar und vergleichbar sind. Die Anforderungen dieses Formats solltet ihr schon im Redaktionsprozess berücksichtigen und dafür genügend Zeit einplanen.
Auch die Struktur des Berichts selbst ist vorgegeben. Unternehmen müssen die Themen und Inhalte in einer festgelegten Reihenfolge aufführen. Für jedes Thema gibt es klare Kriterien und Bezugspunkte.
Das sind zunächst inhaltliche Fragestellungen: Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen eures Unternehmens? Bezieht ihr betroffene Gemeinschaften in eure Entscheidungen mit ein? Wie sehen Beschwerdemechanismen aus? Dabei müsst ihr sowohl quantitative als auch qualitative Angaben machen.
Darüber hinaus gibt es auch methodische Fragen. Ihr sollt also erklären, wie ihr zu euren Inhalten gelangt seid. Wie sah der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse aus? Welchen Genauigkeitsgrad weisen eure Daten auf? Welche Methoden habt ihr verwendet, um Ziele festzulegen?
Damit ihr diese Fragen beantworten könnt, müsst ihr alle vorangehenden Schritte sorgfältig dokumentieren. Wir stellen das mit dem Reifegradmodell und zusätzlichen Checklisten sicher.
Ist der Bericht erstellt, wird er von einer Wirtschaftsprüfung testiert und anschließend veröffentlicht – als sogenannte Nachhaltigkeitserklärung und Bestandteil des Lageberichts eurer Organisation. Wie das funktioniert, erfahrt ihr in der nächsten Folge CSRD kompakt.