Wer prüft den Nachhaltigkeitsbericht?
Der CSRD-Bericht muss von einem externen Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüferin geprüft werden. In der Regel ist das dieselbe Person, die auch den Finanzbericht prüft.
Wie wird geprüft?
Die CSRD sieht eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) vor. Das meint eine prüferische Durchsicht, deren Ergebnis negativ formuliert ist, etwa: „Uns sind keine Sachverhalte bekannt, die zu der Annahme veranlassen, dass wesentliche falsche Darstellungen enthalten sind.“ Höherwertiger, aber auch deutlich aufwändiger, ist eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit, deren Ergebnis positiv formuliert ist.
Wie lange dauert die Prüfung?
Das lässt sich momentan noch nicht sagen.
Was passiert, wenn bei der Prüfung einige Daten unklar erscheinen?
Wenn ihr im Vorfeld Daten erfasst und aufbereitet, solltet ihr auf Konsistenz, Transparenz und Plausibilität achten. Wichtig ist außerdem, dass ihr alle Daten belegen könnt. Gibt es trotzdem schwerwiegende Unklarheiten, können sie vielleicht noch während der Prüfung beseitigt werden. Sonst kann der Prüfer oder die Prüferin im Gesamturteil nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
Wo und wie wird der Bericht veröffentlicht?
Der CSRD-Bericht wird künftig als Teil des Lageberichts im einheitlichen elektronischen ESEF-Format veröffentlicht. Auch hier steht der Nachhaltigkeitsbericht also mit dem Finanzbericht auf einer Stufe. Da der Lagebericht öffentlich zugänglich ist, kann jede:r Interessierte darauf zugreifen. So wird es in Zukunft auch leichter, Nachhaltigkeitsberichte von verschiedenen Unternehmen miteinander zu vergleichen.