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Die CSRD erfolgreich angehen

Was ist die CSRD?

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Was ist die CSRD?

Die Abkürzung steht für Corporate Sustainability Reporting Directive. Das ist die neue EU-Richtlinie zum Nachhaltigkeitsreporting. Sie verpflichtet rund 15.000 deutsche Unternehmen dazu, erstmals über die sozialen und ökologischen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten.

Wen betrifft die neue EU-Richtlinie?

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Wen betrifft die CSRD?

Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich auf alle Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

• mehr als 250 Mitarbeitende
• mehr als 25 Millionen € Bilanzsumme
• mehr als 50 Millionen € Netto-Umsatz.

Außerdem alle kapitalmarkt-orientierten kleinen und mittleren Unternehmen.

Wann beginnt die Berichtspflicht?

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Wann beginnt die Berichtspflicht?

Die meisten Unternehmen müssen 2026 für das Geschäftsjahr 2025 einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsreport vorlegen. Größere Unternehmen, die schon jetzt nach NFRD berichtspflichtig sind, ein Jahr früher. Kapitalmarkt-orientierte kleine und mittlere Unternehmen ein Jahr später.

… und wie können sich Unternehmen auf die CSRD vorbereiten?

Den Anfang haben Sie schon geschafft: sich informieren. Starten Sie so früh wie möglich mit den Vorbereitungen. Wir empfehlen, ab 2024 Kapazitäten und Budget dafür einzuplanen. Denn mit dem Gesetz müssen Sie Schritt für Schritt in fast allen Unternehmensbereichen nachhaltige Praktiken einführen. Mit professioneller Begleitung lassen sich die komplexen Anforderungen leichter bewältigen.

Praxiswissen CSRD

Wie Sie sich am besten auf die neue Richtlinie vorbereiten, erklärt unser Leitfaden CSRD kompakt. Er führt Schritt für Schritt von den Basics über die Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen Bericht.

Wollen auch Sie fit für die CSRD werden? Dann einfach Mailadresse eingeben und Leitfaden herunterladen.

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Unser Angebot

Nachhaltigkeitsmanagement<br />

Kick-off-Workshop
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Nachhaltigkeitsmanagement<br />

Wesentlichkeits­analyse
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Nachhaltigkeitsmanagement<br />

Datenerfassung & Reifegradmodell
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Nachhaltigkeitsmanagement<br />

Nachhaltigkeits­strategie
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Unser Angebot

Nachhaltigkeitsmanagement<br />

Nachhaltigkeits­bericht
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Nachhaltigkeitsmanagement<br />

Expertise von Wirtschafts­prüfungen
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Nachhaltigkeitsmanagement<br />

Nachhaltigkeits­kommunikation
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Nachhaltigkeitsmanagement<br />

Nachhaltigkeits­management
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Schritt für Schritt zum CSRD-Bericht

So unterstützen wir Sie

Kick-Off

Kick-off-Workshop

Der Projekt-Auftakt zum Kennenlernen, Infos austauschen, Pläne schmieden. Gemeinsam starten wir durch.

Im Auftakttermin stellen sich unsere Berater:innen zunächst vor und lernen Sie und Ihren Betrieb besser kennen. Eine Einführung in die Corporate Sustainability Reporting Directive informiert Sie verständlich und praxisnah über alles, was Sie wissen müssen. Dann klären wir grundlegende Fragen: Ab wann muss Ihr Unternehmen berichten? Wer ist Teil des Projektteams? Wie sehen Sie soziale und ökologische Verantwortung in Ihrem Unternehmen? Am Ende haben wir eine klare Roadmap mit Teilschritten, Verantwortlichkeiten und Zeitplan entwickelt. So können wir das Projekt strukturiert angehen.

Wesentlichkeitsanalyse

Wesentlichkeitsanalyse

Welche Nachhaltigkeitsthemen sind für Ihr Unternehmen besonders relevant? Das finden wir mit einer Wesentlichkeitsanalyse heraus.

In Ihrem Nachhaltigkeitsreport müssen Sie alle wesentlichen sozialen und ökologischen Aspekte Ihrer Geschäftstätigkeit offenlegen. Die EU-Standards enthalten detaillierte Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse:

  • Wissensstand klären: Wir recherchieren den aktuellen Forschungsstand und führen Unternehmens-, Benchmark- und Umfeldanalysen durch. So identifizieren wir mögliche wesentliche Themen für Ihr Unternehmen.
  • Stakeholder analysieren: Welche Personen, Gruppen oder Institutionen sind von Ihren Geschäftsaktivitäten direkt oder indirekt betroffen? Für eine systematische und verlässliche Analyse nutzen wir den AA1000 Stakeholder Engagement Standard.
  • Lieferkette analysieren: Hier geht es um Verantwortung über die Grenzen Ihres Betriebs hinaus. Wir identifizieren Ihre Lieferant:innen, wenn möglich bis hin zu den Rohstoffen. Und wir bewerten, wie relevant sie aus sozialer und ökologischer Perspektive sind.
  • Stakeholder befragen: Dieser Schritt ist nicht von den ESRS vorgegeben, aber sinnvoll. Denn Führungskräfte und Mitarbeitende, Kund:innen oder Branchenverbände können wertvolle Impulse zu Einflüssen und Auswirkungen, Risiken und Chancen Ihres Unternehmens geben. Außerdem lernen Sie die Erwartungen dieser Interessensgruppen besser kennen und können frühzeitig darauf eingehen.
  • Wesentlichkeit bewerten: Alle Themen, die sich bis jetzt ergeben haben, müssen nach dem Prinzip der doppelten Materialität bewertet werden:
    • Impact-Materialität: Positive und negative, potenzielle und tatsächliche Wirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit bewerten wir nach ihrer Schwere: Ausmaß, Umfang und Unumkehrbarkeit.
    • Finanzielle Materialität: Potenzielle und tatsächliche Risiken und Chancen für Ihr Unternehmen bewerten wir nach der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und dem Umfang ihrer finanziellen Auswirkungen.

Ab wann ist ein Thema wirklich wesentlich? Dafür müssen Sie nachvollziehbare Schwellenwerte festlegen. Wir unterstützen Sie dabei.

  • Ergebnisse darstellen: Eine Wesentlichkeits-Matrix macht die wesentlichen Themen sichtbar. Wir erstellen sie entsprechend den offiziellen Leitlinien der EFRAG (Implementation guidance for the materiality assessment).
  • Berichtspflichten ableiten: Über alle Themen, die für Ihr Unternehmen wesentlich sind, müssen Sie Angaben machen. Als nächstes gilt es, die nötigen Daten und Informationen dafür zu sammeln.
Reifegradmodell

Datenerfassung & Reifegradmodell

Die für den Nachhaltigkeitsbericht erforderlichen Daten und Fakten lassen sich mit unserem Reifegradmodell systematisch erfassen.

Um herauszufinden, wie nachhaltig Ihr Unternehmen in den wesentlichen Themen bereits ist, haben wir das Reifegradmodell entwickelt. Es basiert auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Sustainable Development Goals oder kurz SDGs.

Im Reifegradmodell können Unternehmen in jedem SDG Level von eins bis fünf erreichen, von den Basics bis hin zu systemischen Veränderungen. Für jedes Level sind messbare Kriterien hinterlegt. Sie enthalten auch alle Anforderungen der neuen EU-Direktive.

Das Reifegradmodell können Sie ganz einfach über unser Webportal nutzen. Dort sehen Sie die für Ihre wesentlichen Themen relevanten Kriterien und können prüfen, welche davon Ihr Unternehmen bereits erfüllt. Fehlen für den Bericht nötige Daten, helfen wir Ihnen, die Lücke zu schließen.

Mit dem Reifegradmodell lassen sich die erforderlichen Informationen aber nicht nur systematisch und effizient erfassen. Am Ende führt es alle Resultate in einer einzigen Grafik zusammen. So erkennen Sie leicht, wo Ihr Unternehmen in puncto Nachhaltigkeit aktuell steht.

Weitere Informationen zu unserem Reifegradmodell finden Sie hier.

Entwicklung Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeitsstrategie

Nicht einfach irgendwas tun. Sondern das richtige. Wir entwickeln eine ganzheitliche Strategie – mit der Ihr Unternehmen zukunftsfähig wird.

Dieser Schritt ist für das erste Berichtsjahr noch nicht vorgeschrieben, aber ratsam. Denn die EU-Reportingstandards verlangen: Das Unternehmen soll für alle ökologischen und sozialen Themenbereiche Auskunft über Strategien, Ziele und Maßnahmen geben. Wer diese Anforderung nicht erfüllt, muss zumindest angeben, bis wann eine Strategie vorliegen wird.

Auch über die gesetzliche Pflicht hinaus ist ein strategischer Ansatz sinnvoll. Denn ohne Strategie riskieren Sie, langsam, in Schlangenlinien oder sogar in die falsche Richtung zu laufen. Mit einer Strategie hingegen wissen Sie stets, wo die Reise hingeht. So können Sie Nachhaltigkeitsthemen effizienter bearbeiten – und letztlich auch erfolgreicher. Das ist nicht nur motivierend, es erleichtert auch die Berichterstattung. Außerdem steigern Sie so langfristig die Wertschöpfung in Ihrem Unternehmen.

Überzeugt? Dann entwickeln wir eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie für Ihr Unternehmen. In interaktiven Workshops erarbeiten wir gemeinsam Ziele, leiten die dafür notwendigen Maßnahmen ab und entwerfen einen Zeitplan. So entsteht die Roadmap für Ihren individuellen Weg zu sozial und ökologisch verantwortungsvollem Handeln.

Erstellung CSRD konformer Bericht

Nachhaltigkeitsbericht

Lassen Sie Ihren Nachhaltigkeitsreport einfach von Expert:innen erstellen.

In ihrer Nachhaltigkeitserklärung informieren Unternehmen über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit. Als Agentur für Nachhaltigkeitsberichte erstellen wir den kompletten Bericht für Sie. Wir führen für alle wesentlichen Themen die erforderlichen Daten, Inhalte und Nachweise zusammen, schreiben die Texte und übermitteln den Bericht im vorgeschriebenen Format, dem European Single Electronic Format (ESEF).

Kooperation mit Wirtschaftsprüfung

Expertise von Wirtschaftsprüfungen

Wir arbeiten mit fähigen Wirtschaftsprüfungen zusammen, die sicherstellen, dass Ihre Nachhaltigkeitserklärung allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Mit der neuen Direktive stehen die finanzielle und die nichtfinanzielle Berichterstattung auf einer Stufe. Ihr Nachhaltigkeitsreport muss also von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert werden. Wir arbeiten mit ausgewählten Buchprüfer:innen zusammen, die das Projekt schon frühzeitig begleiten. So sorgen wir dafür, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen zu 100 % erfüllen. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Lageberichts im elektronischen ESEF-Format veröffentlicht.

Gut zu wissen: Alle von der neuen Richtlinie betroffenen Unternehmen unterliegen auch der EU-Taxonomie. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, stehen Ihnen die mit uns kooperierenden Wirtschaftsprüfungen ebenfalls zur Seite.

Nachhaltigkeitskommunikation

Nachhaltigkeits­kommunikation

Ihr Bericht ist viel zu schade, um ihn auf dem Server verstauben zu lassen. Mit zielgruppengerechter Kommunikation schaffen Sie Transparenz und Vertrauen.

Das ESEF-Format, in dem der Bericht erstellt werden muss, ist wenig lesefreundlich. Deshalb empfehlen wir: den Nachhaltigkeitsreport für die Kommunikation zielgruppengerecht aufbereiten. So sorgen Sie dafür, dass etwa Mitarbeitende oder Kund:innen über die für sie relevanten sozialen und ökologischen Aspekte informiert sind. Das schafft Vertrauen. Und steigert außerdem das Ansehen Ihres Unternehmens.

Dafür braucht es allerdings ein durchdachtes Konzept für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation. Wir identifizieren relevante Zielgruppen wie Mitarbeitende, Kund:innen und Shareholder. Wählen die passenden Kanäle und Themen für sie aus. Entwickeln Kernbotschaften und konkrete Kommunikationsmaßnahmen. Und setzen diese professionell um. Vom Factsheet für Mitarbeitende über die Landingpage bis hin zum Social-Media-Post.

Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsmanagement

Soziales und ökologisches Handeln in Ihrem Unternehmen effizient managen: Wir begleiten Sie dabei – auch über den Bericht hinaus.

Nach dem Bericht ist vor dem Bericht. Denn das Gesetz verpflichtet Sie, jedes Jahr eine Nachhaltigkeitserklärung vorzulegen und darin auch über Ihre Fortschritte zu berichten. Das bedeutet: Sie müssen die Berichterstattung in einen dauerhaften Prozess überführen und alle angekündigten Maßnahmen umsetzen. Dafür braucht es Ressourcen, Strukturen, Managementsysteme und Know-how. Wir unterstützen Sie dabei, verantwortungsvolles und regeneratives Wirtschaften in Ihrem Unternehmen langfristig zu managen. Und die nächsten Schritte wie Klimastrategie, Bildungskonzept oder eine Zertifizierung anzugehen.

Was bringt Nachhaltigkeitsberatung
für die CSRD-Umsetzung?

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Aufwand reduzieren

Einfach das Projekt an die Agentur übergeben und den Nachhaltigkeitsbericht erstellen lassen.

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Systematisches Vorgehen

Wir führen Sie strukturiert durch den gesamten Prozess – zur erfolgreichen Nachhaltigkeitserklärung und darüber hinaus.

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Status quo auf einen Blick

Unser Reifegradmodell macht sichtbar, wo Ihr Unternehmen in den wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen aktuell steht.

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Gesicherte Qualität

Wir begleiten Sie zusammen mit ausgewählten Wirtschaftsprüfungen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Bericht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

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Strategische Weiterentwicklung

Wir zeigen Handlungsfelder auf, empfehlen Maßnahmen und entwickeln eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie für Ihr Unternehmen.

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Nachhaltigkeitskommunikation

Was bringt ein Bericht, den niemand liest? Wir entwickeln innovative und begeisternde Kommunikationsmaßnahmen rund um sozial und ökologisch verantwortungsvolles Handeln.

Unsere CSRD-Expert:innen

Mia Angelov

Mia Angelov

Entdeckte im BWL-Studium ihre Leidenschaft für Nachhaltigkeit und schrieb ihre Abschlussarbeit zur EU-Taxonomie. Seitdem unterstützt sie Unternehmen dabei, die komplexen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – und damit einen großen Schritt in die richtige Richtung zu machen.

Jennifer Conder

Jennifer Conder

Hat sich schon im Psychologiestudium auf die Themen Arbeit und Organisation konzentriert. Ihre Erfahrung als Consultant bringt sie jetzt in die CSR-Beratung ein. Wird demnächst eine der ersten Certified Sustainability Reporting Specialists in Deutschland sein.

Daniel Obst

Daniel Obst

Verantwortlich für die Integration der neuen EU-Richtlinie bei 2020. Konzentriert sich darauf, dass gesetzliche Anforderungen, Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeitsmanagement perfekt ineinandergreifen. Von ihm stammt auch die Idee zum Reifegradmodell.

Fragen & Antworten

Was ist Nachhaltigkeit?

Das Beste für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Nachhaltig ist etwas dann, wenn es ökologisch tragfähig, wirtschaftlich effizient und sozial gerecht ist. Wenn die Menschen heute ihre Bedürfnisse so befriedigen, dass auch zukünftigen Generationen diese Chance offensteht. Kurz: enkeltauglich.

Was bedeutet ESG?

ESG bedeutet Environmental, Social, Governance, also Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung. Das sind die drei wichtigsten Dimensionen unternehmerischer Nachhaltigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen CSR und CSRD?

CSR steht für Corporate Social Responsibility. Gemeint ist, dass Unternehmen eine soziale Verantwortung haben und sich über die gesetzlichen Vorschriften hinaus für eine bessere Gesellschaft einsetzen können und sollten.

CSRD hingegen steht für Corporate Sustainability Reporting Directive. Das ist die neue EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Welche Ziele verfolgt die EU mit der neuen Richtlinie?

Nachdem die Europäische Kommission 2021 einen ersten Vorschlag für die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht hatte, einigten sich die Verhandler:innen von Kommission, Rat und Parlament 2022 auf einen Kompromiss. 2023 trat die Verordnung in Kraft. Sie verpflichtet mehr als 50.000 europäische Unternehmen dazu, sich mit ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung auseinanderzusetzen und die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit öffentlich zu machen. So will die EU den nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben.

Was ist mit sozialen Organisationen, Vereinen u.ä. – können auch sie betroffen sein?

Ja! Alle Arten von Organisationen, die die Rechtsform eines Unternehmens haben – AG, GmbH & Co. – können berichtspflichtig sein. Auch Vereine und Körperschaften, die bereits heute gemäß Satzung, Gesellschaftsvertrag, Landesrecht o. ä. einen Finanz- oder Lagebericht erstellen müssen, sind betroffen.

Wie hängen CSRD und EU-Taxonomieverordnung zusammen?

Beide sind Teil des EU Green Deal, der Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll. Alle CSRD-pflichtigen Unternehmen unterliegen auch der EU-Taxonomie. Dieses Klassifikationssystem bewertet Wirtschaftstätigkeiten danach, wie umwelt- und klimafreundlich sie sind. Die dafür relevanten Kennzahlen müssen Unternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht offenlegen. Wir arbeiten mit ausgewählten Wirtschaftsprüfungen zusammen, die unseren Kund:innen dabei zur Seite stehen.

Ist die Direktive auch für nicht-berichtspflichtige Unternehmen relevant?

Sie können indirekt betroffen sein, wenn sie berichtspflichtige Unternehmen beliefern. Die müssen häufig Informationen rund um Nachhaltigkeit von ihren Lieferant:innen einholen. Deshalb empfehlen wir auch nicht-berichtspflichtigen Unternehmen, das Thema Nachhaltigkeit strukturiert anzugehen.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

Die EU-Nachhaltigkeitsstandards regeln, was berichtspflichtige Unternehmen wie offenlegen müssen. Es gibt vier Gruppen mit insgesamt zwölf Standards:

Übergreifend
Allgemeine Anforderungen (z. B. formale Regeln für die Berichterstattung)
Allgemeine Angaben (z. B. Grundlagen zum Unternehmen und seiner Nachhaltigkeit)

Umwelt
Klimawandel
Umweltverschmutzung
Wasser- & Meeresressource
Biodiversität & Ökosysteme
Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft

Soziales
Eigene Arbeitskräfte (z. B. Arbeitsbedingungen, Löhne, Gleichberechtigung)
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (z. B. Menschenrechte und Sorgfaltspflichten)
Betroffene Gemeinschaften (z. B. Maßnahmen zu ihrem Schutz)
Verbraucher & Endverbraucher

Governance
Unternehmensführung (z. B. Unternehmensehtik, Geschäftsbeziehungen, Korruption)

Ist ein Thema für Ihr Unternehmen wesentlich, müssen Sie zu den dafür definierten Kriterien berichten.

Lohnt sich CSRD-Software?

Spezielle Software lohnt sich vor allem für Unternehmen mit vielen verschiedenen Standorten und unterschiedlichen Wirtschaftszweigen. Für die meisten anderen Unternehmen eher nicht. Wir empfehlen unseren Kund:innen individuell passende Lösungen.

Tipp: Unser Reifegradmodell integriert die Berichtspflicht in einen ganzheitlichen Prozess, der Nachhaltigkeit im Unternehmen erfasst, sichtbar macht und weiterentwickelt. Bald auch als Webportal.

Was passiert, wenn Unternehmen die CSRD nicht einhalten?

Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen rechtliche Sanktionen wie Strafen oder Bußgelder. Außerdem riskieren sie ihren guten Ruf. Mögliche Folgen: Vertrauensverlust, Probleme bei der Finanzierung und interne Revisionen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns

Mia Angelov

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