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CSDDD: Was ihr zum europäischen Lieferkettengesetz wissen müsst

von | 22.11.2023 | Beitrag

Verantwortung für die eigene Lieferkette übernehmen – das soll bald nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa zum Gesetz werden. Denn mit der CSDDD plant die Europäische Union ein eigenes Lieferkettengesetz. Hier haben wir die wichtigsten Infos kurz zusammengefasst.

Was ist die CSDDD?

CSDDD steht für Corporate Sustainability Due Diligence Directive, das EU-Lieferkettengesetz. Es legt es fest, welche sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten Unternehmen in ihrer Lieferkette beachten müssen. Momentan ist es noch in der Entwicklungsphase.

Warum braucht es ein europäisches Lieferkettengesetz?

Die EU ist der zweitgrößte Exporteur und der drittgrößte Importeur von Waren weltweit. Europäische Unternehmen haben dadurch einen großen Einfluss auf die Wirtschaft in anderen Ländern – und auf deren Nachhaltigkeit. In Deutschland gibt es dafür das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Nun sollen europaweit einheitliche Rahmenbedingungen gelten. Die CSDDD ist also ein weiterer Schritt der EU auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.

Wen betrifft die CSDDD?

Das steht noch nicht final fest. Die Positionen, die aktuell diskutiert werden, reichen von einer Anwendung ab 250 Mitarbeitenden und 40 Mio. € Nettoumsatz (analog CSRD) bis zu einer Anwendung ab 1.000 Mitarbeitenden und 300 Mio. € Nettoumsatz.

Was sind die wichtigsten Unterschiede zum deutschen Lieferkettengesetz?

Beide haben dieselbe Stoßrichtung. Aber bei der CSDDD soll der Betrachtungshorizont größer sein und sowohl die vor- als auch die nachgelagerte Lieferkette, sowohl die unmittelbaren als auch die mittelbaren Geschäftsbeziehungen umfassen. Lieferketten sollen mit dem im Pariser Klimaschutzabkommen geregelten 1,5°-Limit vereinbar sein. Und für Sorgfaltspflichtverletzungen ist eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen.

Ab wann gilt die CSDDD?

Aktuell diskutieren EU-Kommission, Europäischer Rat und Europaparlament die letzten Änderungen am Gesetzesentwurf. Die Ergebnisse dürften Anfang nächsten Jahres vorliegen. Bis Ende 2025 soll die EU-Richtlinie in nationales Recht überführt werden. In Deutschland wird dafür vermutlich das LkSG angepasst. Ab 2026 treten dann die nationalen Umsetzungsgesetze in Kraft, gestaffelt nach Unternehmensgröße.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Unsere Empfehlungen:

  • Schon jetzt die eigene Lieferkette analysieren und Informationen zusammentragen (z.B. mit unserem Reifegradmodell).
  • Sich mit den wichtigsten Lieferant:innen austauschen. Und eine erste grobe Risikoeinschätzung vornehmen.
  • Auf dieser Basis können Unternehmen zum Beispiel eine Lieferkettenstrategie entwickeln – und so nicht nur bei sich selbst, sondern auch in ihrem Umfeld nachhaltiges Wirtschaften fördern.