Unternehmen sollen in Zukunft nur noch dann Umweltaussagen machen dürfen, wenn diese faktenbasiert, transparent und überprüfbar sind. Das fordert die EU-Kommission in ihrem Vorschlag zur Green Claims Directive. Was es damit auf sich hat, wen die Richtlinie betreffen wird und was das für Unternehmen bedeutet, erfahrt ihr hier.
Was sind Green Claims?
Green Claims sind freiwillige Aussagen von Unternehmen über ihre Umweltfreundlichkeit bzw. die ihrer Produkte und Dienstleistungen. Das können Namen und Produktdesign, Marketing-Botschaften oder Labels sein. Ein Beispiel: „Verpackung aus 100 % recyceltem Kunststoff“
Warum will die EU Green Claims regulieren?
Mehr als die Hälfte der Umweltaussagen von Unternehmen sind vage, irreführend oder schlicht falsch. Das heißt: Unternehmen, die sich ehrlich um Nachhaltigkeit bemühen, konkurrieren mit anderen, die bloß auf Greenwashing setzen. Deshalb ist es für Verbraucher:innen fast unmöglich, informierte – im besten Fall nachhaltige – Entscheidungen zu treffen.
Wen betrifft die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive soll für alle Unternehmen gelten, die
- mehr als 10 Angestellte haben und
- mehr als 2 Millionen Umsatz pro Jahr machen.
Die Mitgliedsstaaten sollen durch Schulungsangebote sowie finanzielle, organisatorisch und technische Unterstützung dafür sorgen, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen die neuen Anforderungen meistern können.
Was sind die wichtigsten Inhalte der Green Claims Directive?
- Umweltaussagen müssen auf wissenschaftlichen Daten beruhen, die von unabhängigen Dritten geprüft wurden – und zwar regelmäßig.
- Umweltaussagen sollen transparent kommuniziert werden. Zum Beispiel sollen Unternehmen ihre Aussagen Verbraucher:innen gegenüber begründen.
- Grüne Labels müssen einheitlichen Anforderungen entsprechen. Zum Beispiel sollen die Kriterien für die Vergabe eines Labels von Sachverständigen entwickelt werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Der Vorschlag zur Green Claims Directive ist momentan im Gesetzgebungsverfahren und muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, ihn in nationales Recht zu überführen und in Kraft treten zu lassen.
Trotzdem können Unternehmen sich schon jetzt darauf vorbereiten. Etwa, indem sie ihren Status quo in Sachen Nachhaltigkeit erfassen (zum Beispiel mit dem Reifegradmodell), sich messbare Ziele setzen und ihre Nachhaltigkeitskommunikation professionalisieren. Denn eins ist klar: Für alle Wirtschaftsakteur:innen, die sich aufrichtig um mehr Nachhaltigkeit bemühen, bedeutet die Green Claims Directive einen echten Wettbewerbsvorteil.